Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Selm

Bonn: Verwaltungsgericht kippt Wegnahme von Radfahrspuren

Das Verwaltungsgericht Köln ordnete in einem Eilverfahren am 28. Oktober 2026 die Rücknahme der Radfahrstreifen auf der Oxford-Allee in Bonn als „voraussichtlich rechtswidrig“ ein. Mit der Beschwerde der Stadt Bonn am 3.11.2026 bleibt es dynamisch.

Auf der Oxfordstraße in Bonn hatte die Stadt Markierungen für einen Radfahrstreifen durchstreichen oder entfernen lassen. Diese Markierungen müssen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln am 28.10.2026 unverzüglich rückgängig gemacht werden.
Auf der Oxfordstraße in Bonn hatte die Stadt Markierungen für einen Radfahrstreifen durchstreichen oder entfernen lassen. Diese Markierungen müssen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln am 28.10.2026 unverzüglich rückgängig gemacht werden. © ADFC Bonn/Rhein-Sieg / Jakob Zachariae

Wichtige Signale aus Bonn:

Verwaltungsgericht kippt Wegnahme von Radfahrspuren

Das Verwaltungsgericht Köln ordnete in einem Eilverfahren am 28. Oktober 2026 die Rücknahme der Radfahrstreifen auf der Oxford-Allee in Bonn als „voraussichtlich rechtswidrig“ ein.

Für den Radverkehr in NRWs Städten und in Bonn im Besonderen ist das eine gute Nachricht. Es stärkt die Position des Radverkehrs im kommunalen Abwägungsprozess. Für die Radverkehrspolitik in NRW sendet das Verwaltungsgericht Köln mit dem Beschluss zwei wichtige Signale:

  1. Es gelten hohe Anforderungen an den Rückbau von Radverkehrsinfrastruktur und
  2. der Autoverkehr erhält nicht automatisch Vorrang in neuen Verkehrssituationen.

Mit einer Beschwerde der Stadt Bonn gegen den Beschluss zeigt sich aber auch: Die Lage bleibt dynamisch. Eine Einordnung des ADFC NRW.

Was geschah bisher?

  • Anfang Juni 2026: Die Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke in Bonn über den Rhein) muss aufgrund von gravierenden Substanzmängeln komplett für den Verkehr gesperrt werden
  • Juli 2026: Die Stadt Bonn erwartet durch die Sperrung mehr Autoverkehr auf der Oxfordstraße, einer wichtigen Verbindung zur Kennedybrücke (mittlere Rheinquerung in Bonn). Sie streicht bestehende Radfahrstreifen und Umweltspuren auf der Oxfordstraße und widmet sie zugunsten des Kfz-Verkehrs um.
  • Juli/August 2026: Mehrere Privatpersonen und der ADFC Bonn/Rhein-Sieg beantragen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • 28. Oktober 2026: Das Verwaltungsgericht gibt den Eilanträgen der sechs betroffenen Radfahrenden und des ADFC Bonn/Rhein-Sieg statt. Das Gericht beauftragt die Stadt Bonn, den ursprünglichen Zustand unverzüglich wiederherzustellen.

Wie hat das Verwaltungsgericht Köln argumentiert?

Für den Beschluss hat das Verwaltungsgericht hauptsächlich drei Gründe angeführt:

  1. Die behauptete Gefahrenlage konnte durch die durchgeführten Verkehrszählungen nicht ausreichend belegt werden.
  2. Die Verkehrsführung  muss als Gesamtkonzept betrachtet werden.
  3. Die Belange des Radverkehrs müssen angemessen berücksichtigt werden.

Welche Bedeutung hat das für einen sicheren Radverkehr in NRW?

Der Beschluss der Verwaltungsgerichts Köln hat Signalwirkung für ähnlich gelagerte Situationen in anderen Kommunen in NRW. Hauptsächlich lassen sich aus dem Beschluss zwei wichtige Botschaften ableiten:

  • Es gelten hohe Anforderungen an den Rückbau von Radverkehrsinfrastruktur. 
  • Der Autoverkehr erhält nicht automatisch Vorrang in neuen Verkehrssituationen.

Wie geht es weiter?

Am 3. November 2026 hat die Stadt Bonn mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie gegen den Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln Beschwerde einlegt. Damit wird das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster über den Fall entscheiden. Für NRW könnte daraus eine besonders relevante obergerichtliche Klärung entstehen. Die Anweisung des VG Köln an die Stadt Bonn zur Wiederherstellung der Radfahrstreifen bleibt bestehen bis zur gerichtlichen Klärung. Der ADFC NRW wird den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten.

Hinweis: Die Prozesskosten der Radfahrenden und des ADFC Bonn/Rhein-Sieg werden durch eine Spendenkampagne unterstützt. Innerhalb kurzer Zeit konnten hier über 20.000 Euro gesammelt werden. Die Spenden werden auf betterplace.org gesammelt: https://www.betterplace.org/de/projects/183118


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