Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Selm

Das landesweite Radvorrangnetz Nordrhein-Westfalen ist definiert

NRW legt das landesweite Radvorrangnetz fest. Künftige Radverkehrsprojekte auf diesen Strecken sollen bei Planung und Förderung Vorrang bekommen. Der konkrete Ausbau, die Kosten und die einzelnen Maßnahmen werden aber erst noch festgelegt.

Schematische Kartendarstellung des landesweiten Radvorrangnetzes mit einem Fahrrad-Icon, einem nach oben und einem nach unten weisenden Pfeil
Das landesweite Radvorrangnetz ist ein Instrument zur Priorisierung von Radinfrastruktur-Vorhaben. Mit Hilfe des seit September 2026 definierten Netzes können Radwege bevorzugt werden, die auf einer Strecke des Netzes liegen. © Kartendarstellung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen / Grafische Bearbeitung: ADFC NRW

Land NRW schließt wichtiges Verkehrsplanungs-Projekt für Fahrrad-Infrastruktur ab

Im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) ist definiert, dass das Land innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes (also eigentlich bis Januar 2025) ein landesweites Netz überörtlich besonders wichtiger Radverkehrsverbindungen definiert. Das Ergebnis ist das landesweite Radvorrangnetz. Für den Verkehrsausschuss am 9. September 2026 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) nun einen Bericht für das Projekt vorgelegt. 

Das landesweite Radvorrangnetz als Priorisierungsinstrument

Das Netz soll künftig als Priorisierungsinstrument dienen. Radwege, die auf diesem Netz liegen, sollen bei Neubau und Sanierung bevorzugt werden. Das betrifft unter anderem politische und planerische Entscheidungen …

  • … über Planung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen,
  • … über kommunale Radverkehrsförderung und
  • … zur Verteilung von Investitionsmitteln.

Das bedeutet: Liegt ein Projekt im Radvorrangnetz, verbessert es damit seine Chancen auf eine zeitnahe Umsetzung und Förderung. 

Der Initialvorschlag zum Landesweite Radvorrangnetz und der Bedarfsplan Radschnellverbindungen basieren auf einem Verkehrsmodell und einer Potenzialanalyse. Der Initialvorschlag des Landes umfasste 9.000 Routenkilometer. Während der Beteiligung der Kommunen 2024 wurden weitere 5.500 km Alternativrouten vorgetragen. Nach einer Begutachtung umfasst das endgültige Radvorrangnetz nun 10.500 km.

Wie verteilen sich die 10.500 km des Landesweiten Radvorrangnetz?

KategorieAnteilLänge in km 
Radschnellverbindungen RS1–RS73 %278
Radvorrangrouten/ Radschnellverbindungen* < 2.000 Radfahrer/Tag13 %1.402
Radvorrangrouten < 2.000 Radfahrer/Tag26 %2.730
Normale Radwege im Basisstandard58 %6.090

*Betrachtung im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes (gemäß § 19 Abs. 1 FaNaG, Untersuchungsmasse Bedarfsplan-RSV

Wer ist für welchen Radweg zuständig?

Die Zuständigkeit für den Bau und die Pflege eines Radwegs wird von der sogenannten Straßenbaulast festgelegt. Unter Straßenbaulast versteht man die Verpflichtung des Bundeslands oder der Kommune, alle Aufgaben zu übernehmen, die mit dem Bau und der Unterhaltung einer Straße oder eines Radwegs zusammenhängen.

Die 10.500 km verteilen sich auf verschiedene Straßentypen:

Baulastträger/ Straßentyp

Anteil

Länge in km 

Bundesstraßen 15 %1.575
Landesstraßen35 %3.675
Kreisstraßen12 %1.260
Gemeindestraßen9 %945
Straßen und Wege ohne Widmung29 %3.045

Was bedeutet das nun für die Radwege in NRW?

Das definierte landesweite Radvorrangnetz ist zunächst ein Ziel- bzw. Planungsnetz. Es zeigt, wo gute Radverbindungen entstehen bzw. ausgebaut werden sollen. Jetzt wird gutachterlich geprüft, wo bereits Radwege vorhanden sind, wo Lücken bestehen und wie viel Geld für den Ausbau benötigt wird. Daraus soll ein konkreter Maßnahmenkatalog entstehen. Die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs soll im Oktober 2026 abgeschlossen sein und den Regionalräten bzw. der Regionalversammlung vorgestellt werden.

Das landesweite Radvorrangnetz soll zudem auch in digitaler Form bereitgestellt werden. Das ist ein großer Nutzen im Rahmen von Planungs‑ und Abstimmungsprozesse zwischen Kommunen, Straßen.NRW und verkehrspolitisch Aktiven im ADFC und außerhalb. 


Mehr zum Thema:

Dossier: Meilensteine für ein flächendeckendes Radverkehrsnetz in NRW

Das landesweite Radvorrangnetz gliedert sich den Nachfragepotenzialen entsprechend in folgende bedarfsgerechte Kategorien:

Radschnellverbindungen (RS1 bis RS7): 

Die in Umsetzung befindlichen Radschnellverbindungen, die sogenannten Radschnellwege RS1 bis RS7, sind als gesetzte Radschnellverbindungen Teil des landesweiten Radvorrangnetzes. Eine Radschnellverbindung ist mindestens zehn Kilometer lang und zu mehr als der Hälfte im Radschnellweg-Standard (bei ≥2.000 Radfahrende/Tag) zu realisieren. 

Radvorrangrouten (Potenzial ≥2.000 Radfahrende/Tag): 

Dies umfasst Radvorrangrouten mit einem ausreichend hohem, durchschnittlichen Potenzial, sodass eine Betrachtung im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes (gemäß § 19 Abs. 1 FaNaG) vorgesehen ist (Untersuchungsmasse Bedarfsplan-RSV). Der Bedarfsplan definiert dann die Verbindungen, deren Wirtschaftlichkeitsnachweis den Bau von Radschnellverbindungen rechtfertigen. 

Radvorrangrouten (Potenzial <2.000 Radfahrende/Tag): 

Die dargestellten Verbindungen weisen ausreichend hohe Potenziale auf, um den Ausbaustandard von Radvorrangrouten einzusetzen. Dieser liegt oberhalb der Standards für Radwege und unterhalb der für Radschnellverbindungen – siehe "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV). 

Radwege im Basisstandard (Potenzial <500 Radfahrende/Tag): 

Alle weiteren Verbindungen sind als Radwege im Standard der Empfehlung für Radverkehrsanalagen (ERA) der FGSV vorgesehen.

Downloads

Das landesweite Radvorrangnetz umfasst für den Radverkehr besonders wichtige, überörtliche Verbindungen, um so möglichst direkt geführte und bedarfsgerecht ausgebaute Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr zu entwickeln.

Definiertes_Landesweites_Radvorrangnetz_09.2026_MUNV_NRW

Copyright: MUNV NRW

1624x1133 px, (PNG, 2 MB)


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