NRW-Delelgation bei Bundeshauptversammlung in Bremen

Die mit 29 Delegierten größte Abordnung bei der Bundeshauptversammlung des Fahrrad-Clubs ADFC in Bremen hat die Interessen der mehr als 55.000 Mitglieder in Nordrhein-Westfalen vertreten.

Willkommenschild bei der BHV 2022
Willkommenschild bei der BHV 2022 © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Der Fahrrad-Club ADFC NRW bilanziert die Ergebnisse der Bundeshauptversammlung des Fahrrad-Clubs am Wochenende (12./13. Nov. 2022) in Bremen als Meilenstein für seine verkehrspolitische Arbeit. Die 140 Delegierten richteten einen dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, die Modernisierung des für die Verkehrswende zentralen Straßenverkehrsgesetzes nicht weiter zu verschleppen, sondern unverzüglich anzugehen.Zugleich bestätigte die Hauptversammlung mit überragender Mehrheit die Ziele des ADFC-Bundesvorstands und seiner aus Bonn stammenden Vorsitzenden Rebecca Peters. Dazu zählt auch die ambitionierte Zukunftsstrategie für den weltgrößten Fahrradclub. Die Delegation aus dem größten Landesverband des Fahrradclubs, unter Führung der NRW-Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg, konnten dabei wichtige Impulse setzen.

So wird der Klimaschutz, der längst Bestandteil der verkehrspolitischen Arbeit des ADFC ist, auf Antrag des ADFC NRW künftig auch in der Bundes-Satzung des Fahrrad-Clubs verankert. Weitere Schwerpunkte sind die Zusammenarbeit mit der Fahrradwirtschaft, Förderung betrieblicher Mobilität durch zertifizierte „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ und die Stärkung des für NRW wichtigen Radtourismus. Mit dem Ausbau der eigenen Lernplattform „ADFC-Akademie“ und seinen Serviceangeboten rund ums Rad wird der Fahrrad-Club erste Adresse sein. Dabei werden auch die zwölf Radfahrschulen in Nordrhein-Westfalen und die Services wie Fahrrad-Diebstahl-Codierung in den rund 40 Kreisverbänden eine große Rolle spielen.

Bessere Vernetzung von Rad und Bahn gefordert
Die ADFC-Delegierten verabschiedeten außerdem ein ganzes Paket an Forderungen zur besseren Vernetzung von Rad und Bahn. Dazu gehört die grundsätzlich kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen, der Ausbau der Fahrradmitnahme-Kapazitäten, die erleichterte Buchung von Fahrradkarten im Fernverkehr, der vom Landesverband NRW seit Jahren angeschobene und geforderte Ausbau von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen sowie die Schaffung von Fahrradverleihsystemen in allen Pendlerstädten.

Der ADFC NRW Vorsitzende Axel Fell steht bei der Bundeshauptversammlung des ADFC im Saal an einem Mikrofon und spricht zum Publikum. lung 2022 in Bremen.
ADFC NRW Vorsitzender Axel Fell spricht bei Bundeshauptversammlung 2022 in Bremen. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW:

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist als größte Delegation geschlossen aufgetreten und hat konstruktiv Einfluss genommen, so dass wir gemeinsam gute und zukunftsweisende Beschlüsse gefasst haben.“ 

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des Fahrrad-Clubs in NRW spricht bei der BVH in Bremen.
Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des Fahrrad-Clubs in NRW spricht bei der BVH in Bremen. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Annette Quaedvlieg, die stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, betonte auch die gesellschaftspolitische Rolle des Landesverbands:

NRW hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema Mehr Frauen und mehr diverse Menschen im ADFC jetzt ganz oben auf der Agenda steht. Wir können stolz sein, dass wir aus Nordrhein-Westfalen da Pionier:innen-Arbeit geleistet haben.“

Delegierte aus Nordrhein-Westfalen bei der BHV des ADFC.
Delegierte aus Nordrhein-Westfalen bei der BHV des ADFC. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Die 29 Delegierten vertraten beim höchsten Gremium des ADFC in Bremen die Interessen der mehr als 55.000 Mitglieder in NRW. Sie sind in Nordrhein-Westfalen in rund 40 Kreisverbänden und etwa 100 Ortsgruppen organisiert.


https://selm.adfc.de/neuigkeit/nrw-delelgation-bei-bundeshauptversammlung-in-bremen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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