ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrs-gesetzes (StVG) voranzutreiben.

ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) voranzutreiben. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

ADFC NRW appelliert an Landesregierung, das StVG voranzutreiben

Pressemitteilung

Nr. 02/2024

Düsseldorf, 07.03.2024

Pressemitteilung


Für eine sichere und klimafreundliche Mobilität: ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrs-gesetzes (StVG) voranzutreiben.

Die Ende 2023 im Bundesrat abgelehnte Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sorgt weiter für Unverständnis beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW). Trotz vorangegangener Einigkeit im Deutschen Bundestag und in der Verkehrsministerkonferenz über die dringend benötigte StVG-Reform stellte sich der Bundesrat überraschend dagegen. Darunter leiden laut ADFC NRW auch viele Städte und Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

Die politischen Entwicklungen im Dezember 2023, insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Schuldenbremse", führten zu einer vorübergehenden Zurückstellung der StVG-Reform. Mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen im Land und Bund ist es nun an der Zeit, die parteiübergreifend gewollte Reform des Straßenverkehrsrechts erfolgreich abzuschließen.

Ein Blick in die Koalitionsverträge der Ampel im Bund und der Zukunftskoalition in NRW zeigt, dass SPD, CDU, GRÜNE und FDP eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes anstreben und begrüßen. Der ADFC NRW erkennt dies als Chance, das wichtige Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Appell an Ministerpräsident Wüst und Parteivorsitzende von SPD, Grünen und FDP

Die ADFC-Landesvorsitzenden Rebecca Heinz und Axel Fell fordern die Politik auf, die Hinweise einzelner Länder im Bundesrat zur Verkehrssicherheit ernst zu nehmen und betonen die Möglichkeit eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Der ADFC NRW appelliert insbesondere an Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Parteispitzen von SPD, GRÜNEN und FDP, ihren Einfluss geltend zu machen, um die Reform des Straßenverkehrsgesetzes erfolgreich abzuschließen. Das ist umso wichtiger, weil ein Kompromissvorschlag von den Ländern erarbeitet wurde, der aktuell auch Ministerpräsident Hendrik Wüst vorliegen soll. Wir erwarten, dass er mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen der Länder ins Gespräch geht, um bei den anderen Ministerpräsident:innen für den Kompromissvorschlag zu werben, damit das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden kann.   

NRW-Städte brauchen mehr Entscheidungsspielräume

Das Hauptziel der geplanten Reform besteht darin, Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume bei der Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte zu ermöglichen. Diese sollen neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Der Fahrrad-Club betont die Bedeutung dieser Reform für die Kommunen, die am besten wissen, wie sie die Mobilität vor Ort gestalten können. Ohne die Reform des Straßenverkehrsgesetzes fehlt in NRW der Rahmen, um die im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) festgeschriebenen Ziele der Gleichberechtigung aller Verkehrsarten und die Vision Zero überhaupt erreicht zu können.

Bislang hohe bürokratische Hürden

Allein 152 Städte aus NRW sind der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten” beigetreten, die von Aachen und Münster zusammen mit weiteren Städten initiiert wurde. Sie wünschen eine Reform des in Teilen noch aus der Kaiserzeit stammenden Gesetzes, das damals ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichtet war und die Aspekte des Klimaschutzes und der Stadtentwicklung nicht berücksichtigt.  So ist es bislang mühevoll und arbeitsintensiv, wenn sie geschützte Radfahrstreifen oder großflächig Tempo 30 außerhalb von Wohngebieten einrichten wollen.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt: “152 Städte in NRW, darunter 22 unserer 30 Großstädte, haben sich diese Reform so sehr gewünscht. Sie wollen sich endlich von bürokratischen Fesseln befreien und die Mobilität in ihren Städten nachhaltig und lebenswert gestalten. Sollen sie ihre Pläne nun auf unbestimmte Zeit wieder in der Schublade verschwinden lassen?“

Beispielhafte NRW-Projekte an bisherigem StVG gescheitert

Dass sich das nicht reformierte Straßenverkehrsgesetz nicht an den Bedürfnissen der jeweiligen Städte orientiert, zeigen Gerichtsurteile zu Verkehrsversuchen in Ostwestfalen, Köln und Düsseldorf. Dort mussten Verkehrsversuche, die zum Teil durch sogenannte Modale Filter (Sperrpfosten) den KFZ-Durchgangsverkehr reduzieren wollten, zurückgebaut werden. Auch in Köln wurde ein auf ein Jahr angelegter Verkehrsversuch vom Verwaltungsgericht kassiert. Der Wunsch, mehr Sicherheit für Anwohner, Radfahrende und Fußgänger zu erreichen, scheiterte.

Auch die Umwandlung von bisherigen Kfz-Parkplätzen in Abstellflächen für Fahrräder oder Lastenräder wird oft von Gerichten gekippt. Selbst der Verkehrsversuch der Stadt Düsseldorf,
Radfahrer durch einen geschützten Radfahrstreifen vor am Straßenrand parkenden PKW zu schützen, scheiterte mit dem Argument, es hätten zuvor Verkehrszählungen und Unfallstatistiken erhoben werden müssen.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagt: „Diese Beispiele und weitere Gerichtsurteile aus Deutschland, die sich auf die Stadtentwicklung der NRW-Städte auswirken, zeigen die bisherigen bürokratischen Hürden für Kommunen, die ihre Stadt sicherer und menschenfreundlicher machen wollen. Die Urteile belegen leider, dass eine zukunftsweisende Verkehrspolitik, einhergehend mit mehr Verkehrssicherheit, bessere Lebensqualität und Klimaschutz keine Gründe für eine Verkehrsberuhigung nach aktuellem Recht sind. Und das müssen wir jetzt ändern!“

Größter Hebel: Das Straßen-Verkehrsgesetz

Das bisherige Straßenverkehrsgesetz ist ein Uralt-Gesetz, dessen Vorläufer unter dem Titel „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 noch aus der Kaiserzeit stammt. Damals gab es noch keine elektronischen Ampeln und Frauen durften noch nicht wählen. 1907 wurden die Grundzüge des Straßenverkehrsrechts formuliert, an die wir uns bis heute halten müssen. Oberste Priorität hat seit über 100 Jahren der Kfz-Verkehr.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Als Gesellschaft haben wir uns weiterentwickelt und die Mobilität mit uns. Immer mehr Menschen steigen aufs Rad, wollen sich gesund, umweltfreundlich und nachhaltig bewegen. Für diese Bedingungen brauchen wir ein modernes Gesetz.“

ADFC-Vorschlag liegt seit 2019 vor

Einen Vorschlag dazu hat der ADFC bereits 2019 gemacht: Das Gute-Straßen für alle-Gesetz.  Es ein Entwurf für ein modernes StVG mit folgenden Zielen:   

+ Stärkung klimafreundlicher Verkehrsarten und besserer Schutz für Menschen.

+ Priorisierung von Rad- und Fußverkehr sowie öffentlichem Verkehr gegenüber flüssigem PKW-Verkehr.

+ Einführung von Zielen wie Vision Zero (keine Verkehrstoten), Gleichstellung aller Verkehrsarten, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele, nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung und flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.

+ Einführung einer Innovationsklausel für das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung.

Forderung: „Mehr Recht fürs Rad!“

Daher fordert der Fahrrad-Club „Mehr Recht fürs Rad" und dass das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung reformiert werden. Die aktuelle Kampagne des ADFC „RADvolution“ steht für eine echte Veränderung hin zu mehr Fahrrad.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Wir wollen, dass die Politik aufwacht und das Fahrrad endlich als das anerkennt, das es ist: DAS nachhaltige Fortbewegungsmittel der Zukunft. Dafür radeln wir los, klären auf, sind laut und geben allen die Möglichkeit mitzumachen. Denn wir brauchen eine Gleichberechtigung für alle Menschen im Straßenverkehr – und nicht mehr wie bislang eine Priorisierung des Kfz-Verkehrs.“

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW: „Wir appellieren deshalb an die Landespolitik und insbesondere an die Landesspitzen der SPD, Grünen, FDP und Ministerpräsident Hendrik Wüst: Bitte machen Sie Ihren Einfluss auf die Bundes- und Landespolitik geltend, um die Reform des Straßenverkehrsrechts erfolgreich abzuschließen.


Diese Meldung sowie Fotos unserer Landesvorsitzenden finden Sie auch in unserem Pressebereich: https://nrw.adfc.de/presse


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Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 59.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen setzen wir uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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