
Fahrradstraße in Aachen © ADFC NRW
ADFC NRW begrüßt erste Fortschritte beim Radvorrangnetz
Düsseldorf, 15. September 2026
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ADFC NRW begrüßt erste Fortschritte beim landesweiten Radvorrangnetz
Jetzt Finanzierung sichern und Lücken schließen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) hat Anfang September 2026 mit einem Bericht an den Landtag die Definition des landesweiten Radvorrangnetzes bekannt gegeben. Damit hat das MUNV festgelegt, welche Radverkehrsverbindungen in Zukunft hohe Priorität haben. Der ADFC NRW begrüßt diesen wichtigen Meilenstein, um den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet voranzubringen.
Das landesweite Radvorrangnetz als Priorisierungsinstrument
Das Netz soll künftig als Priorisierungsinstrument dienen. Radwege, die auf diesem Netz liegen, sollen bei Neubau und Sanierung bevorzugt werden. Das betrifft unter anderem politische und planerische Entscheidungen …
- … über Planung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen,
- … über kommunale Radverkehrsförderung und
- … zur Verteilung von Investitionsmitteln.
Das bedeutet: Liegt ein Projekt im Radvorrangnetz, verbessert es damit seine Chancen auf eine zeitnahe Umsetzung und Förderung. Das Netz wurde basierend auf einem Verkehrsmodell und einer Potenzialanalyse erstellt. Kommunen waren an der Ausarbeitung intensiv beteiligt. Insgesamt umfasst das definierte Netz jetzt 10.500 km überörtlich besonders wichtiger Radverkehrsverbindungen.
Haushaltsplan muss zur Priorisierung des Radvorrangnetzes passen
Mit dem Radvorrangnetz liegt nun ein Plan besonders wichtiger Radverkehrsverbindungen vor, an dem sich die zukünftige Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten orientieren kann. Damit dieses Priorisierungs-Instrument wirkt und tatsächlich die wichtigsten Radverbindungen zügig realisiert werden, braucht es jetzt eine ausreichende Finanzierung. Der aktuell veröffentlichte Haushaltsentwurf deutet an, dass den Kommunen etwas mehr Geld für den Radverkehr bereitgestellt wird als im vorherigen Haushalt (von 43.5 Mio Euro 2026 auf 50.1 Mio Euro 2027). Aber beim Landesbetrieb für Straßenbau Straßen.NRW stagnieren die Mittel für Radverkehr (2026 und 2027: 38.5 Mio Euro) . Auch hinkt NRW nach wie vor hinter bundesweiten Empfehlungen hinterher: Der Nationale Radverkehrsplan empfiehlt Investitionen in den Radverkehr von 30 Euro pro Einwohnerin und Einwohner pro Jahr – umgerechnet je 10 Euro auf Bund, Land und Kommunen. Das Land NRW investiert jedoch aktuell nur ca. 5 Euro pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr. Die Finanzierung des Radverkehrs passt so noch nicht zu einem zügigen Ausbau wichtiger Radverkehrsverbindungen gemäß dem jetzt definierten Radvorrangnetzes.
1,5 Milliarden Sondervermögen sind Chance für Radverkehr
Erstmals stehen im Haushaltsentwurf 110 Mio Euro aus dem Sondervermögen für Landesstraßeninvestitionen. Die zusätzlichen Millionen bieten aus Sicht des ADFC NRW die Chance, vorhandene Radwege endlich in angemessenem Tempo und guter Qualität zu sanieren. Wird das vorhandene Tempo bei der Sanierung von Radwegen nicht deutlich erhöht, droht ein zunehmender Verfall vorhandener Radwege.
Landesvorsitzende Susanne Niemann sagt: „Die Definition des Radvorrangnetzes ist ein überfälliger, aber wichtiger Schritt. Jetzt kommt es darauf an, dass das Land die notwenigen Maßnahmen für Lückenschlüsse auch finanziell unterlegt und Fortschritte dokumentiert. Nur wenn im Haushalt ausreichend Mittel für den Radverkehr bereitgestellt werden, können aus den geplanten Vorrangverbindungen zügig sichere, durchgängige Radwege werden.“
Lückenkataster soll bis Oktober 2026 fertig sein
Das noch ausstehende Lückenkataster für die Radverkehrsplanung in NRW muss nun zügig fertiggestellt werden. Es soll potenzielle Netzlücken entlang von Radwegen aufzeigen. Erst mit einem vollständigen Überblick über fehlende Abschnitte und Engstellen können Straßen.NRW, die Kreise sowie Kommunen die nächsten Schritte effizient umsetzen.


