Übergabe von rund 207.000 Unterschriften der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" vor dem Landtag NRW

Übergabe von rund 207.000 Unterschriften der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" vor dem Landtag NRW © Ludger Vortmann

Bilanz: Zwei Jahre Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW)

Am 1. Januar 2022 trat in Nordrhein-Westfalen das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in Kraft. Es sollte den Radverkehr attraktiver und sicherer machen. Doch davon ist NRW nach Ansicht des Fahrrad-Clubs ADFC NRW noch weit entfernt.

Stichtag 1. Januar 2024

Zwei Jahre Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW 

Heute (1. Januar 2024) vor zwei Jahren trat in Nordrhein-Westfalen das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) in einem Flächenland in Kraft. Es sollte den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen und in den Kommunen attraktiver und sicherer machen. Doch davon ist NRW nach Ansicht des Fahrrad-Clubs ADFC NRW noch weit entfernt.

Die Landesvorsitzenden Rebecca Heinz und Axel Fell kritisieren, dass der im Gesetz festgeschriebene Radverkehrsanteil von 25 Prozent an kein Zieldatum gebunden ist und bisher nur bei etwa der Hälfte liegt. Insgesamt gehe der Ausbau der Radinfrastruktur durch das Land viel zu langsam voran, kritisiert der Fahrrad-Club. Auch bei der Radverkehrssicherheit besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist bedenklich, dass zum bisherigen Verkehrssicherheitsprogramm keine Evaluation veröffentlicht worden ist und die Fortschreibung auf sich warten lässt.

Axel Fell: „Aktuell ist es mehr als fraglich, ob die im FaNaG NRW gesteckten Ziele zum Ausbau der Radinfrastruktur und der Radverkehrssicherheit erreicht werden können.“  

Rebecca Heinz: “Der Bedarfsplan für Radschnellwege sollte eigentlich schon zum Jahreswechsel vorliegen, wurde jetzt aber auf die zweite Jahreshälfte 2025 verschoben. Die Verzögerung wird den Ausbau wichtiger Radverbindungen weiter verzögern.” Darum erneuerte der Fahrrad-Club kürzlich gegenüber NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) die Forderung von 100 km fertiggebauter Radschnellverbindungen bis zum Ende der Legislaturperiode 2027.

Kritisiert wird auch, dass das Land bis heute keinen Bericht zum Zustand der rund 7.500 km Radwege veröffentlicht hat, für die es baulich verantwortlich ist. Wer nicht weiß wie die Wege aussehen, kann auch die vorhandenen Radwege nicht in Ordnung halten. Der ADFC NRW erwartet einen transparenten Sanierungs- und Erhaltungsbericht für Radwege und einen Bedarfsplan und Ausbaustrategie für wichtige Wegeverbindungen.

Es gebe aber auch einzelne positive Lichtblicke, betont der Landesvorsitzende Axel Fell: “Immer mehr Landesbehörden lassen sich vom ADFC als “Fahrradfreundlicher Arbeitgeber” zertifizieren. So schaffen sie Anreize, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen und sind damit Vorbild für andere Unternehmen.”

Begrüßt wird auch die Ausschreibung einer weiteren Fahrradprofessur, für die derzeit die Bewerbungsfrist läuft. Damit kann nach der Bergischen Universität Wuppertal künftig eine zweite Hochschule in Nordrhein-Westfalen dringend benötigtes Fachpersonal für die Planung von Fahrradinfrastruktur ausbilden.

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG NRW) geht auf die Volksinitiative “Aufbruch Fahrrad” zurück. ADFC und RADKOMM sowie Bündnispartner wie BUND, NABU und VCD hatten dafür fast 207.000 Unterschriften gesammelt, um die Bedingungen für den Radverkehr bis 2025 in NRW zu verbessern.

Für ausführliche Hintergrundgespräche stehen Ihnen gerne unsere Landesvorsitzenden zur Verfügung:
Rebecca Heinz
Axel Fell
Kontakt: presse@adfc-nrw.de
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Weiterführende Kontakte zu Radschnellwegen:

Benedikt Glitz
0160 932 446 32
Referent für Mobilität und Verkehr, ADFC NRW

b.glitz@adfc-nrw.de 

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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Internet: www.adfc-nrw.de

Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 59.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://selm.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-bilanz-zwei-jahre-fahrrad-und-nahmobilitaetsgesetz-fanag-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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