Doppelspitze ADFC NRW (Annette Quaedvlieg und Axel Fell)

Doppelspitze ADFC NRW (Annette Quaedvlieg und Axel Fell) © ADFC NRW / Dieter Debo

ADFC NRW: Politik muss jetzt den Radverkehr entfesseln.

Pressemitteilung

Nr. 1/2023

Düsseldorf, 06.01.2023 

ADFC NRW: Politik muss jetzt den Radverkehr entfesseln. ADFC: Wir kennen ein Mittel gegen das „teuerste Tank-Jahr aller Zeiten“

Das zurückliegende Jahr 2022 war das bisher „teuerste Tank-Jahr aller Zeiten, klagen Automobilclubs. Dagegen lässt sich etwas tun, sagt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club: Mehr Radeln.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, stellt fest: „Die Hälfte aller Autofahrten ist kürzer als fünf Kilometer, ein Viertel sogar kürzer als zwei Kilometer. Diese Strecken lassen sich leicht mit dem Fahrrad zurücklegen.“ Annette Quaedvlieg, Co-Vorsitzende des ADFC NRW, ergänzt: „Auch gegen nervenaufreibende Staus im Stadtverkehr ist Radfahren ein gutes Mittel, das wir allen Pendler:innen nur wärmstens ans Herz legen können.“

Allerdings: Für mehr Nutzung des Fahrrads braucht es sichere und einladende Fahrradinfrastruktur. Der ADFC NRW fordert daher, die acht Radschnellweg-Projekte in NRW endlich zügig zu realisieren, damit auch für eilige Berufspendler:innen Fahrten mit dem Rad attraktiv werden. „Unsere Nachbarn in den Niederlanden machen es uns seit Jahren vor; es kann doch nicht so schwer sein, auch in NRW den Anteil von 25 Prozent Radverkehrsanteil zu schaffen“, sagt Quaedvlieg. „Mit Radschnellwegen, die nach niederländischem Vorbild möglichst kreuzungsfrei und mit getrennten Richtungspuren gut ausgebaut sind, können wir den Radverkehr auf Strecken bis 20 Kilometer entfesseln“, ist Axel Fell überzeugt.

Der Stillstand beim Bau der Radschnellwege, wie beim RS1 zwischen Moers und Hamm, von dem auch Jahre nach dem ersten Spatenstich erst 17 der geplanten 115 Kilometer fertig gestellt sind, ist nach Ansicht des ADFC nicht weiter hinnehmbar.

Planung und Bau von Radschnellwegen müssen endlich priorisiert werden. Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure - Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen, Landesbetriebe, Landschaftsverbände, Bahn, Ministerien – gleicht einem zähen Ringen um Zuständigkeiten und Verantwortungsverweigerung. Kleine Teilstücke wie in Essen oder Dortmund brauchen Jahre. „Das ist nicht akzeptabel, genauso wie die Tatsache, dass an der Hälfte der Landesstraßen in NRW noch immer Geh- und Radwege fehlen. Das ist Vernachlässigung vor allem des ländlichen Raums“, so der Fahrradclub.

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Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Copyright: ADFC NRW / Dieter Debo

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Annette Quaedvlieg, Co-Vorsitzende des ADFC NRW

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https://selm.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-politik-muss-jetzt-den-radverkehr-entfesseln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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