ADFC-Demonstration zum Dieselgipfel

Demo „Radwege statt Fahrverbote!“ © ADFC/Michael Handelmann

ADFC: „Radwege statt Fahrverbote!“ - Demo vor Bundesverwaltungsgericht

Am Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Der ADFC begleitet das Urteil mit einer großen Klingel-Demo in Leipzig.

Laut Fahrradclub hätten verpestete Luft und Zwangsmaßnahmen vermieden werden können, wenn Politik und Verwaltung schon vor Jahrzehnten auf die Förderung von Alternativen zum Auto gesetzt hätten. Er fordert Sofortinvestitionen und mehr Platz für den Radverkehr – und das verkehrspolitische Umsteuern zugunsten von Rad, Fuß und ÖPNV.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Jetzt rächt sich die Denkfaulheit deutscher Verkehrs- und Städtebaupolitik. Anstatt wie Dänemark und die Niederlande schon seit den 80er-Jahren auf den kräftigen Ausbau des Radverkehrs zu setzen, hat man in Deutschland weiter dem Auto als Verkehrsmittel für alle Lebenslagen gehuldigt und die Tricksereien der Automobilindustrie wohlwollend unter den Teppich gekehrt. Dass über Maßnahmen für bessere Luft und Lebensqualität jetzt Gerichte entscheiden, ist ein bitterer Treppenwitz der Geschichte. Attraktive Angebote für ÖPNV und Fahrrad sind der Halm, nach dem Politik und Verwaltung jetzt endlich greifen müssen!“

ADFC-Arbeitshilfe „Saubere Luft“

Für von Fahrverboten betroffene Städte hat der ADFC die Arbeitshilfe „Saubere Luft“ entwickelt. Sie informiert über kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Fahrradförderung sowie über verfügbare Fördermöglichkeiten. Zu den besonders schnell umzusetzenden Vorschlägen gehören „Popup-Bikelanes“, Leihrad-Angebote, bewachte Abstellanlagen an wichtigen ÖPNV-Stationen, Kaufprämien für gewerblich genutzte Lastenräder und das Freihalten von Radspuren von illegal parkenden Fahrzeugen. Stork: „Natürlich schafft man mit ein paar Sofortmaßnahmen noch keine nachhaltig fahrradfreundlichen und lebenswerten Städte. Mittelfristig brauchen wir in allen Städten und Gemeinden durchgängige, top-ausgestattete Radverkehrsnetze, großzügige Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen an den neuralgischen Punkten, Bürgermeisterinnen auf dem Rad und vieles mehr. Und, ja: Dafür wird der Autoverkehr Platz abgeben müssen.“

Jede 4. Autofahrt ist kürzer als 2 Kilometer!

Deutschland hat einen Radverkehrsanteil von etwa 11 Prozent am Gesamtverkehr, die Niederlande mit 27 Prozent deutlich mehr als das Doppelte. Dass auch Deutschland in solche Dimensionen vorstoßen könnte, zeigt ein Blick in die Verkehrsstatistiken. Laut einer Studie des Fraunhofer ISI auf Basis von „Mobilität in Deutschland 2008“ sind etwa 50 Prozent der Autofahrten kürzer als 5 Kilometer. Etwa 25 Prozent sogar kürzer als 2 Kilometer. Das bedeutet: Jedes vierte Auto auf der Straße ist weniger als 2.000 Meter unterwegs. Stork: „Ein Wahnsinn – wir Deutschen benutzen das Auto nicht in erster Linie für unvermeidlichen Fahrten über größere Distanzen und mit viel Gepäck, sondern in geradezu absurdem Ausmaß für Trips um die nächste Ecke. Das muss nicht sein! Die Menschen steigen um auf das Fahrrad, wenn man ihnen dafür einladende Verhältnisse bietet!“

Gratis-ÖPNV reicht nicht

Die aktuellen Ideen der Bundesregierung zur Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs hält der ADFC für nicht ausreichend. Stork: „Man muss ja schon dankbar sein, dass die Bundesregierung überhaupt mal über das Thema Verkehrswende nachdenkt. Aber kostenloser ÖPNV ist nicht die Silberkugel, die alle Probleme löst. Dafür ist der Nahverkehr selbst bei optimaler Förderung nicht leistungsfähig genug. Es gilt, von 160 Millionen Autofahrten pro Tag mindestens 40 Millionen zu ersetzen. Der ÖPNV wird derzeit für 24 Millionen Fahrten täglich genutzt. Eine Kapazitätssteigerung in diesem Ausmaß ist nicht darstellbar. Hier muss und kann der Radverkehr helfen!“

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ADFC-Demonstration zum Dieselgipfel

Themenfoto Radwege statt Fahrverbote

Copyright: ADFC/Michael Handelmann

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https://selm.adfc.de/pressemitteilung/adfc-radwege-statt-fahrverbote-demo-vor-bundesverwaltungsgericht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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