Radschnellweg: Zeit gewinnen, sicher fahren!

Oliver Krischer (Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), Axel Fell (Landesvorsitzender ADFC NRW und Rebecca Heinz (Landesvorsitzende ADFC NRW) im Gespräch zum Thema "Radschnellweg: Zeit gewinnen, sicher fahren!" © ADFC NRW

Pressemitteilung Jahresbilanz 2023 des ADFC NRW

Düsseldorf, den 14.12.2023

Nr. 31/2023

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen bilanziert 2023 als ein Jahr mit „Licht und Schatten für den Radverkehr“. Der Landesregierung sei es nicht gelungen, die Fahrradmobilität deutlich voranzutreiben, so die Landesvorsitzenden Axel Fell und Rebecca Heinz. Für das kommende Jahr 2024 mache aber die Ankündigung von Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) Mut, „mehr Drive“ in den Ausbau der Radinfrastruktur bringen zu wollen.  Lichtblicke seien, dass sich in NRW immer mehr Betriebe als “Fahrradfreundlicher Arbeitgeber” zertifizieren lassen  und der Radreise-boom, von dem auch Regionen in NRW profitierten.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des ersten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG NRW) in einem Flächenland sei das selbst ernannte „Fahrradland Nr. 1“ noch weit von den selbst gesteckten Zielen entfernt. Der Landespolitik sei es bisher nicht gelungen, die Weichen für die im FaNaG NRW festgeschriebene Gleichberechtigung der Verkehrsträger zu stellen.  Fehlende und lückenhafte Radverkehrsverbindungen, zu schmale und oft kaputte Radwege sowie unzureichende Falschparkerkontrollen seien die Hauptprobleme in vielen NRW-Städten. Der Fahrrad-Club bezog sich damit auf die Ergebnisse des im Frühjahr vorgestellten ADFC-Fahrradklima-Tests. Die Befragung spiegelt das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrenden wider, wonach viele Menschen das Radfahren im Alltag als Stress empfinden.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Das Fahrrad ist für viele das wichtigste Verkehrsmittel. Doch viele Menschen, die mit dem Rad zur Schule, zur Uni oder zur Arbeit fahren, scheitern an einer Infrastruktur, die immer noch weitgehend auf das Auto ausgerichtet ist. Das im Gesetz verankerte Ziel, den Radverkehrsanteil in Nordrhein-Westfalen auf 25 Prozent zu steigern, wird 2024 weiter nur heiße Luft bleiben, wenn die Landesregierung aus CDU und Grünen ihre im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele nicht umsetzt und nicht an einem Strang zieht“.

Größter Rückschlag: Keine Zustimmung zum Straßenverkehrsgesetz:

Dass die  Landesregierung im Bundesrat dem Straßenverkehrsgesetz nicht zugestimmt hat, bezeichnete die Landesvorsitzende Rebecca Heinz als größte Enttäuschung des vergangenen Jahres. Besonders enttäuschend sei der „Rückzieher“ für die NRW-Kommunen, die mit dem Gesetz mehr Handlungsspielraum für nachhaltige Mobilität, Sicherheit und die Gestaltung lebenswerter Städte hätten erreichen können.

Rebecca Heinz: „Die Landesregierung muss jetzt alles daran setzen, dass die Verhandlungen nicht in die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Nun  ist nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen. Jetzt geht es um Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Nicht nur die 152 Städte in NRW, die sich der “Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene  Geschwindigkeiten” angeschlossen haben, wollen sich endlich von den bürokratischen Fesseln des in Teilen aus der Kaiserzeit stammenden Straßenverkehrsgesetzes  befreien.“

Fahrradfreundliche Arbeitgeber: NRW auch 2023 Vorreiter

Der ADFC NRW begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen seiner Vorbildfunktion als “Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" gerecht wird. Nach dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr  wurde 2023 das Finanzministerium als zweites Landesministerium zertifiziert. Sie folgten damit dem FaNaG NRW. Es sieht vor, dass alle Landesbehörden und -unternehmen bis 2026 zum Beispiel wettergeschützte Fahrradabstellplätze und Duschmöglichkeiten in ausreichender Zahl einrichten. Von den bundesweit rund 300 zertifizierten „Fahrradfreundlichen Arbeitgebern“ kommt knapp ein Drittel aus Nordrhein-Westfalen. In Essen, wo es die meisten zertifizierten Fahrradfreundlichen Arbeitgeber gibt, wirbt sogar ein Netzwerk bei anderen Betrieben für die Vorteile der Fahrradfreundlichkeit für Beschäftigte und Unternehmen. Zum Jahresende wurde in Bonn der Bundesrechnungshof als Fahrradfreundlicher Arbeitsgeber ausgezeichnet.

Nordrhein-Westfalen profitierte weiter vom Radreiseboom

In der  ADFC-Radreiseanalyse 2023 hat sich Nordrhein-Westfalen nach Bayern und Niedersachsen stabil auf dem dritten Platz der beliebtesten “Radbundesländer” behauptet. Erstmals wurde die Hellweg Börde als ADFC-RadReiseRegion ausgezeichnet. 4 von 5 Sternen erhielten die Vennbahn in der Eifel, die Friedensroute zwischen Münster und Osnabrück und der Weser-Radweg, der  teilweise durch NRW führt.  Das Münsterland blieb zwar unter den Top 10 der meist befahrenen Radregionen, fiel aber von Platz 4 auf Platz 8 zurück. Der RuhrtalRadweg verlor bei den beliebtesten Fernradwegen in Deutschland einen Platz und landete auf Rang 6. Andreas K. Bittner vom Landesvorstand des ADFC NRW: “NRW bleibt als beliebtes Freizeitradland auf den vorderen Plätzen. Wir sehen, dass sich Investitionen in attraktive Routen und eine gute Infrastruktur lohnen. NRW kann  auf das nächste Frühjahr gespannt sein,  wenn der ADFC die Ergebnisse der Radreiseanalyse 2024 vorstellt.”


„Mehr Vielfalt im ADFC NRW“ bleibt wichtiges Thema

Der im Frühjahr 2023 gewählte neunköpfige Landesvorstand unter der Doppelspitze Rebecca Heinz und Axel Fell setzt sich aus fünf Frauen und vier Männern zusammen. Sie wollen die Interessen aller Altersgruppen berücksichtigen und 2024 verstärkt junge Menschen für das verkehrspolitische Engagement und die Serviceangebote des ADFC rund ums Fahrrad gewinnen. Auch die Angebote des Landesverbands für Aktive entwickeln sich stetig weiter. So können die Ehrenamtlichen die Schulungangebote der ADFC-Akademie nutzen.  Und auch  bei den Exkursionen der NRW-weiten ADFC-Netzwerke  konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus erster Hand über Leuchturmprojekte der Fahrradmobilität in Köln, im Ruhrgebiet und in Mönchengladbach  informieren.


NRW-Sternfahrt auch 2024

Wie schon 2023 werden auch am 5. Mai 2024 wieder tausende Fahrradbegeisterte aus ganz Nordrhein-Westfalen vor dem Düsseldorfer Landtag erwartet. Die 37 ADFC-Kreisverbände planen Zubringertouren aus allen Regionen des Landes und wollen sich damit für eine bessere und sichere Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen einsetzen. https://www.adfc-sternfahrt.org/

Der ADFC NRW wächst weiter:

Der am 26. März 1984 gegründete Landesverband feiert im kommenden Frühjahr  sein 40-jähriges Bestehen.  Der mit Abstand mitgliederstärkste Landesverband des Fahrrad-Clubs in Deutschland will in 2024 auch das Team seiner Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf erweitern. Das siebenköpfige Team, erhält Unterstützung durch einen Juniorreferenten für Kommunikation.

Folgende Hinweise sind nicht zur Veröffentlichung gedacht: 

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung für Ihre Berichterstattung finden Sie in digitaler Form in unserem Presseportal https://nrw.adfc.de/presse

Unsere Pressestelle verabschiedet sich ab dem 21. Dezember in den Weihnachtsurlaub. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023, wünschen Ihnen erholsame Feiertage und freuen uns auf Ihre Anfragen ab dem
02. Januar 2024.

Ansprechpartner:

Ludger Vortmann
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Telefon 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
E-Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 59.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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