Ministerpräsident Hendrik Wüst auf dem Radschnellweg RS1 in Bochum

Hendrik Wüst ist neuer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen © ADFC NRW / Vortmann

ADFC NRW: Glückwunsch an Hendrik Wüst - aber auch deutliche Kritik

Nr. 28/2021, Düsseldorf, 27.10.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) gratuliert Hendrik Wüst zur Wahl zum nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, sieht die Wahl aber mit gemischten Gefühlen. Das persönliche Bekenntnis Wüsts, leidenschaftlicher Radfahrer zu sein, sei zwar begrüßenswert, reiche für eine Mobilitätswende aber nicht aus. Als Verkehrsminister hinterlasse er einige ungeordnete Baustellen, wie den Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes, der vor allem durch vage Formulierungen und fehlende konkrete Vorgaben auffalle.

Radschnellwege, die längst fertig sein sollten, keine straßenbegleitenden Radwege an der Hälfte aller Landessstraßen in NRW, obwohl Kommunen und Kreise sie seit Jahren fordern. Enttäuschend sei auch die Note „ausreichend“ für NRW beim ADFC Fahrradklima-Test 2020, bei dem neben kleineren Lichtblicken überwiegend im Münsterland viele Großstädte und die nordrhein-westfälischen Metropolen Köln, Essen und Dortmund von allen Städten in Deutschland über 500.000 Einwohnern die schlechteste Fahrradinfrastruktur bieten.

Unterm Strich falle die Bilanz seiner Verkehrsministertätigkeit aus Sicht der Radfahrenden trotz Etaterhöhungen trotz guter Impulse enttäuschend aus.

Wüst habe zwar das von der erfolgreichen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad mit mehr als 200.000 Unterschriften angestoßene „Fahrradgesetz“ auf den Weg gebracht. Gleichzeitig  sei er aber gerade dabei, eine große Chance zu verspielen. Denn die aktuelle Fassung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes bleibe deutlich hinter den eigenen Ansprüchen des neuen Ministerpräsidenten zurück, sagte der Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Axel Fell:   

„Wir erwarten von Ministerpräsidenten Wüst einen echten Aufbruch Fahrrad und das klare Bekenntnis zu einer Verkehrswende. Doch bislang ist der Entwurf alles andere als mutig. Noch hat er es in der Hand, das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland zu einem großen Wurf zu machen. Doch dazu sind grundlegende Nachbesserungen nötig, um den Radverkehrsanteil von aktuell unter zehn Prozent bis 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen.“

Der ADFC kritisiert die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen, fehlende Ausbauziele, fehlende finanzielle Absicherung und die fehlende klare zeitliche Perspektive. So sei zwar das zentrale Ziel der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025.

Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwegen für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometern überregionaler Radwege pro Jahr, die Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Radinfrastruktur, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und deutlich mehr Aus- und Fortbildung, blieben im Gesetzestext unberücksichtigt.  

Die stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, Annette Quaedvlieg, sagte:  

„Wir fordern den neuen Ministerpräsidenten Wüst auf, den Gesetzentwurf jetzt nachzubessern und die Sicherheit der Radfahrenden und den Klimaschutz im Verkehrssektor sofort zur Chefsache zu machen.“

In der morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses wird neben dem Fahrradgesetz auch der Haushalt des Verkehrsministeriums für 2022 Thema sein. Hier rühmt sich die Landesregierung mit einer Verdopplung der Investitionen für Fuß- und Radverkehr auf 102 Millionen Euro. Die Etaterhöhung werde aber vor allem durch den enormen Anstieg der Baukosten im Straßenbau um 25 Prozent in den letzten fünf Jahren deutlich geschmälert.
(Quelle: Statistik, Landesbetrieb IT.NRW)

Und: Geld allein baut keinen Radweg. Es braucht insbesondere strukturelle und organisatorische Verbesserungen und mehr Verbindlichkeit, die u.a. durch umfassende Nachbesserungen im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz erreicht werden könnten.

Hinweise an Redaktionen: Unsere Pressemitteilung sowie Themenfotos finden Sie in unserem Pressebereich unter www.adfc-nrw.de/presse

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 53.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
---------------------------------------------------------------------------------
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://selm.adfc.de/pressemitteilung/ministerpraesidentenwahl-nrw-glueckwunsch-aber-auch-deutliche-kritik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt