Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW

Vorstellung des Referentenentwurfs „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“

Nr. 02/2021, Düsseldorf, 02.03.2021

Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW (ADFC NRW) kritisiert den heute vorgestellten Gesetzentwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW als nicht weitreichend genug. Nach einer ersten Sichtung bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen des Fahrrad-Clubs und den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück, sagte der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann:

„Der Gesetzentwurf geht auf den ersten Blick nur teilweise über die bereits im vergangenen Sommer genannten Eckpunkte hinaus. Uns fehlt es an Konsequenz, um die bisher landesweit nur rund 10 Prozent Radverkehrs-Anteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Das Fahrradgesetz muss die Mobilitätswende noch viel stärker festschreiben und das Land muss die Regionen und Kommunen besser unterstützen. Bislang ist es ja – wie beim Radschnellweg RS1- ein Zuständigkeits-Ping-Pong. Das darf es nicht mehr geben.“

Nun beginnt die mehrwöchige Anhörung der Verbände und Körperschaften, die zum Entwurf Stellung nehmen werden. Der ADFC NRW wird sich fachlich mit dem Referentenentwurf auseinandersetzen und eine Stellungnahme erarbeiten, damit sie in den Gesetzentwurf einfließen kann.

„Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ist zugleich Chance und Herausforderung. Das Land kann ganz neue Maßstäbe und verbindliche Regelungen für den Radverkehr schaffen und die Kommunen finanziell und organisatorisch dabei unterstützen. Nur so werden wir eine sichere, komfortable und klar erkennbare Radverkehrsinfrastruktur in ganz NRW realisieren. Über alles andere brauchen wir nicht zu diskutieren“, sagte der ADFC Landesvorsitzende in NRW, Thomas Semmelmann:

 

Vielversprechend ist aus Sicht des ADFC NRW die Absicht, Pläne für weitere Radschnellwege und ein landesweites Radvorrangnetz zu erstellen. Wie das Tempo zum Bau hunderter Kilometer Radwege, Radvorrangrouten und Radschnellwege erhöht werden soll und wie dies durch bessere Verfahrensweisen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure auf die Straße gebracht werden soll, bleibt jedoch völlig unklar. Auch scheint die angekündigte Vorgehensweise, ein besseres Angebot für Radverkehr machen zu wollen, ohne den Straßenraum zu Gunsten des Radverkehrs umzuverteilen, wenig zielführend. Eine konsequente und zügige Steigerung des Radverkehrsanteils wird so nicht 2025, sondern tatsächlich erst irgendwann erreicht.

Thomas Semmelmann vom ADFC NRW sagte: „Das ambitionierte Ziel der Landesregierung, weiter Vorreiter in Sachen Radverkehrsförderung zu bleiben, sehen wir bei weitem nicht erfüllt. Dazu bedarf es einer ambitionierteren Ausgestaltung des Fahrradgesetzes für einen konsequenten Infrastrukturausbau, der für uns Voraussetzung ist, um Radfahren im Alltag und in der Freizeit zu fördern. Wir müssen uns einfach fragen, ob die Politik aus dem Fahrradboom während der Coronapandemie nichts gelernt hat."

Anhang:


ADFC NRW:  Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität im Hinblick auf ein „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“

·        Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero, eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ festgeschrieben werden.

·        Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ sichergestellt und beschleunigt werden.

·        Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an der Umsetzung, also Planung, Bau, Erhalt und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sollen im „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ geregelt werden.

·        Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Expertise und Ressourcen in den beteiligten Bereichen sowie Monitoring, Berichterstattung und regelmäßige Evaluationen der Radverkehrsförderung und Verkehrssicherheit in NRW soll sichergestellt werden.

·        Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.

·        Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

 

Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

https://selm.adfc.de/pressemitteilung/vorstellung-des-referentenentwurfs-fahrrad-und-nahmobilitaetsgesetz-nrw-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt