Straße geräumt, Radweg nicht. Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad in Winter unterwegs sind, leben gefährlich.

Straße geräumt, Radweg nicht. Menschen, die im Winter zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, leben gefährlich. © ADFC NRW / Vortmann

ADFC NRW fordert verlässlichen Winterdienst auf Geh- und Radwegen

Düsseldorf, 05.12..2023

 

Nr. 30/2023

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen fordert nach Schnee und Glatteis am Wochenanfang mehr Verlässlichkeit für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen. Obwohl die Verantwortlichen einen effizienten Winterdienst auf Radwegen organisieren müssten, sei dies in vielen NRW-Kommunen und beim Landesbetrieb Straßenbau noch nicht selbstverständlich.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, kritisiert: „Auf dem Weg zur Arbeit erlebe ich immer wieder, dass die Straßen komplett geräumt sind. Aber alle, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule, zur Uni oder zur Arbeit unterwegs sind, werden mit nicht geräumten und teilweise spiegelglatten Radwegen abgespeist. Dabei sind gerade sie es, die unnötige Autofahrten vermeiden. Anfang der Woche war auf meiner Strecke kein Zentimeter geräumt.“

Kommunen und Land NRW in der Pflicht

Die Baulastträger, also die Kommunen oder das Land, sind gesetzlich verpflichtet, verkehrswichtige Radwegeverbindungen zu räumen. Wie beim Autoverkehr muss dies zuverlässig vor Beginn des Schul- und Berufsverkehrs geschehen. Das ist auch der Anspruch des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW (FaNaG), das am 1.1.2024 seit zwei Jahren in Kraft ist. Dort heißt es: “Zukünftig sollen alle Verkehrsmittel eine gleich bedeutsame Rolle einnehmen.“

In der Praxis erleben Radfahrende jedoch, dass Schnee und Laub sogar von der Fahrbahn auf Rad- und Gehwege geschoben werden. Einige Städte haben inzwischen erkannt, dass der Radverkehr auch bei schlechtem Wetter ein großes Potenzial hat. Die Westfälische Wilhelms-Universität hat dazu 2020 eine Studie veröffentlicht. Sie untersuchte in 30 deutschen Städten, wie sich das Wetter auf das Radfahren auswirkt. Im Fokus stand der Pendelverkehr zur Arbeit, Schule und Universität.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagte: „Dass bei schlechter Infrastruktur der Radverkehr bei schlechtem Wetter um bis zu 30 Prozent zurückgeht, zeigt das große Potenzial, das wir auch auf den Winterdienst übertragen können. In Städten mit guter
Radverkehrsinfrastruktur sinkt der Radverkehr dagegen auch bei schlechtem Wetter um weniger als fünf Prozent“.

Schlechte Noten für Winterdienst in den NRW-Städten

Beim letzten Fahrradklima-Test im Jahr 2022 erhielt der Winterdienst auf Radwegen in Nordrhein-Westfalen überwiegend schlechte Noten: In den 30 NRW-Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen bewerteten die Radfahrenden den Winterdienst im Schnitt mit der Schulnote mangelhaft (4,6). In zwei von drei NRW-Großstädten vergaben die Radfahrenden für den Winterdienst mangelhaft als Note. Eine absolute Ausnahme bildet die Stadt Münster, die als einzige Großstadt in NRW einen befriedigenden Winterdienst bietet (2,8). In den kleineren Kommunen, insbesondere bei denen mit weniger als 20.000 Einwohner:innen, wird der Winterdienst durchschnittlich mit ausreichend bewertet.

Axel Fell hat eine Vermutung, woran die bessere Bewertung liegen könnte: “In vielen kleinen Kommunen gibt es nur wenige oder gar keine separaten Radwege. Deshalb fahre ich dort auch im Winter meist auf einer geräumten Fahrbahn”.

Kritik an Straßen.NRW

Straßen.NRW hatte kürzlich mitgeteilt, dass Radwege oft noch nachrangig geräumt würden und kein Anspruch auf geräumte und glatte Fahrbahnen bestehe. Der Landesbetrieb berief sich dabei auf das Bundesfernstraßengesetz, das die Träger der Straßenbaulast verpflichtet, bei Schnee und Eisglätte „nach besten Kräften“ zu räumen oder zu streuen.

Die Begründung von Straßen.NRW, dass der Winterdienst auf Geh- und Radwegen wegen der kleineren Räumfahrzeuge mit deutlich geringerer Nutzlast mehr Zeit in Anspruch nehme, lässt Axel Fell nicht gelten. „Viele Kinder und Berufspendlerinnen und -pendler sind auf
geräumte und eisfreie Radwege entlang der Landstraßen auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit angewiesen. Damit sie sicher ans Ziel kommen, muss das Land NRW auch dort räumen. Es ist ein erster Schritt, dass Straßen.NRW jetzt verstärkt externe Dienstleister für die Räumung von Radwegen einsetzt, um seiner Verpflichtung nachzukommen.”

Warum ist ein guter Winterdienst auf Radwegen wichtig?

Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer wollen auch im Winter Rad fahren oder haben nicht die Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Deshalb ist ein guter Winterdienst auf Radwegen notwendig. Die Qualität und Verlässlichkeit des Winterdienstes ist ein sehr einfaches und gutes Instrument für Kommunen und Land, den Radverkehr nachhaltig zu fördern. Nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen ist das Unfallrisiko mit dem Fahrrad bei Schnee und Glätte etwa 20-mal höher als bei unkritischen Witterungsverhältnissen.

Hinweis: Wenn Sie zu diesem Thema einen Gesprächspartner wünschen, kann ich Ihnen gerne unseren Landesvorsitzenden Axel Fell vermitteln.

Kontakt
Ludger Vortmann
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
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Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

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Winter im Rhein-Erft-Kreis. Die Landstraße ist geräumt, der Radweg vereist.

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Hauptradwege sind im Winter zu räumen.

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https://selm.adfc.de/pressemitteilung/winterdienst-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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